Verkehrsregeln Spanien
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen unterscheiden sich dadurch, mit welchen Fahrzeugen gefahren wird.
Alle Pkws und Zweiräder dürfen auf Landstraßen 100 km/h fahren. Auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 90 km/h und innerhalb von Ortschaften etwa bei 50 km/h.
Die Fahrzeuge wie beispielsweise ein KFZ mit einem Anhänger bis 750 kg oder LKWs dürfen auf Autobahnen und auf vierspurigen Schnellstraßen nicht mehr als 90 km/h zurücklegen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen liegt bei 80 km/ h, während auf anderen Straßen außerhalb der Ortschaft nur 70 km/h und innerhalb von Ortschaften 550 km/h gefahren werden darf.
Wird die Autobahn von einem Campingwagen oder einem Wohnmobil befahren, so ist die Geschwindigkeit von 90 km/h einzuhalten. Auf Schnellstraßen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h und auf Landstraßen 70 km/h einzuhalten. Innerhalb von Ortschaften sollte es vermieden werden über 50 km/h zu fahren.
Die Promillegrenze
Die Promillegrenze in Spanien liegt genau bei 0,5 ‰. Ist diese Grenze von 0,5 – 1,2 ‰ überschritten so wird eine Geldstrafe in der Höhe von 301 bis zu 600 Euro verlangt. Eine Grenzüberschreitung ab 1,2 ‰ kann eine mögliche Geldstrafe von 360 – 72.000 Euro möglich sein. Es kann auch vorkommen, dass eine Haftstrafe oder eine 31 .90-tägige gemeinnützige Arbeit erlassen werden kann. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis liegt die Promillegrenze bei 0,3 ‰.
Die Anschnallpflicht
Die Anschnallpflicht wurde eingeführt, um Körperschäden und Schadenereignisse durch Verkehrsunfälle abzuwenden. Daher gilt, dass auch in Spanien die Anschnallpflicht für Autofahrer, Personen auf dem Beifahrersitz sowie diejenigen, die hinten sitzen (auch Hunde) notwendig ist. Kinder unter 10 Jahren dürfen ausschließlich auf dem Rücksitz mitgenommen werden. Daher ist das Anlegen eines Sicherheitsgurtes immer vorgeschrieben.
Das Parken
In Spanien sollte man darauf achten, dass man mit dem Auto nicht auf gelbe Linien am Fahrbahnrand parkt. Diese sind meist zick-zack-förmig oder durchbrochen und bedeuten, dass das Parken und Halten auf diesem Abschnitt verboten ist. Blaue Markierungen weisen den Autofahrer daraufhin, dass nur begrenzt geparkt werden darf. Beachtet man diese farbigen Linien nicht, so kann es vorkommen, dass das Auto sofort abgeschleppt werden kann.
Vorschriften über Warnwesten, Warndreiecke und Benzinkanister
Es soll in jedem KFZ eine reflektierende Sicherheitsweste vorhanden sein, damit dieser bei einem Unfall etc. z.B. auf der Landstraße, beim Verlassen des Autos getragen werden muss. Sollte die Vorschrift nicht befolgt werden, so kann eine Geldbusse von bis zu 91 Euro gezahlt werden. Die Warnweste muss mit dem Kontrollzeichen EN471 versehen sein und kann in den Farben Rot, Orange oder Gelb getragen werden.
Außerdem müssen in jedem Fahrzeug zwei Warndreiecke verstaut sein.
Benzingefüllte Reservekanister dürfen nicht im Auto mitgeführt werden und sind daher in Spanien verboten. Jedoch ist es erlaubt, gefüllte Plastikbehälter mitzuführen.